Rekultivierung

Rekultivierung

Abbau bedeutet immer einen Eingriff in Natur und Landschaft. Dieser Tatsache sind wir uns sehr wohl bewusst. Deshalb werden bereits während der Gesteinsgewinnung abgebaute Flächen wiederhergestellt und der Natur zurückgegeben. Bitte beachten Sie, dass nur Erden angenommen werden können, welche im Voraus inklusive Unbedenklichkeitserklärung bei uns angemeldet wurden. 

Erdannahme

Zur Rekultivierung nehmen wir unbelasteten Erdaushub der Einstufung Z0 und III A gemäß den VwV Bodenverwertung BW an.

Mit der ersten Annahme muss die "Erklärung über die Unbedenklichkeit von Erdaushub"
(> Download) an der Waage vorgelegt werden.